Vernehmlassung zur Neuausrichtung des E-Voting Versuchsbetriebs

Die Expertinnen und Experten der SATW begrüssen die allgemeine Stossrichtung, beleuchten und hinterfragen aber gleichzeitig einige Punkte kritisch. Eine Stellungnahme.

Stellungnahme

Stellungnahme des Advisory Board Cybersecurity der SATW zum neuen E-Voting-Versuch:

Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Mit der Revision der zu Grunde liegenden Verordnungen zieht der Bundesrat die Lehren aus dem Versuchsbetrieb, um eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting Versuchsbetrieb zu schaffen. Das Advisory Board Cybersecurity der SATW hat eine Stellungnahme zur Revision veröffentlicht, in der es sich auf die Aussagen aus dem Positionspapier «e-Society in der Schweiz» von April 2019 stützt und diese weiter vertieft.

Fundierter Meinungsbildungsprozess und hohe Stimmbeteiligung

Das Advisory Board identifiziert in seiner Stellungnahme sechs Handlungsbereiche, die bei der Neuausrichtung des E-Voting Versuchsbetriebs von zentraler Bedeutung sind. So weisen die Expertinnen und Experten der SATW u. a. darauf hin, neben den technischen Belangen auch besonderen Wert auf die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler bei der Meinungsfindung zu legen. E-Voting ist der Prozess der elektronischen Stimmabgabe, der erst nach einer Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgen soll. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass der Meinungsbildungsprozess an Bedeutung verliert, weil Abstimmen auf elektronischem Weg nun einfacher und schneller geht.

Prioritäten im Bereich e-Government kritisch hinterfragen

Mit E-Voting soll der wichtigste demokratische Prozess der Schweiz digitalisiert werden. Aus Sicht der SATW erreichen heute weder die verfolgten Ansätze noch die öffentliche Diskussion einen Reifegrad, der es zulassen würde, die wichtigste Säule der direkten Demokratie darauf aufzubauen. Das Advisory Board empfiehlt daher, die Prioritäten im Bereich e-Government kritisch zu hinterfragen und den Fokus zuerst auf Projekte zu legen, deren Umsetzung für die Schweiz von grösserer Bedeutung, Dringlichkeit oder grösserem direkten Nutzen sind. Ein Beispiel hierfür ist die Behebung fundamentaler Sicherheitsrisiken bei kritischen Infrastrukturen.

Nachvollziehbarkeit

Die SATW ist überzeugt, dass Vertrauen und Transparenz von Beginn im Zentrum stehen müssen. Das heisst auch, dass es für Nicht-Fachpersonen nachvollziehbar sein muss, wie der Prozess abläuft: Jede Stimme wird richtig und genau einmal gezählt, gleichzeitig bleibt dabei das Wahlgeheimnis erhalten. Fragen zur einfachen Verifizierbarkeit des Prozesses durch die Bürgerinnen und Bürger müssen mit besonderer Sorgfalt adressiert werden. Weiter müssen Überlegungen angestellt werden, was geschieht, wenn am Tag nach einer Abstimmung auch nur der Verdacht einer Manipulation geäussert wird und eine Flut von Stimmrechtsbeschwerden eingeht. Sind die entsprechenden Prozesse dafür nicht definiert oder nicht leistungsfähig genug ausgelegt, könnte das E-Voting System dadurch für einige Zeit lahmgelegt werden.

Quelle: SATW

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