Flugplatz Lausanne erfüllt ICAO-Vorgaben

Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes Lausanne erfüllen die Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Betreibergesellschaft das entsprechende Zertifikat erteilt.

Foto: en.wikipedia.org

Die Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat in ihren Standards und Empfehlungen die Vorgaben für sicherheitsrelevante Prozesse auf den Flugplätzen festgelegt. Die im Annex 14 enthaltenen Anforderungen definieren u.a., wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat. Mit den Vorgaben will die ICAO sicherstellen, dass die Infrastruktur auf einem Flugplatz jederzeit sicher und reibungslos funktioniert. Die sicherheitsrelevanten Prozesse müssen in einem Flugplatzhandbuch festgehalten sein, das gleichzeitig die Grundlage bildet für ein Sicherheits-Management-System. Ein solches System beschreibt, wie eine Organisation vorhandene Risiken identifiziert, bewertet und mit geeigneten Massnahmen reduziert.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die Flugplätze die Prozesse und Verfahren den Vorgaben entsprechen und wie beschrieben angewendet werden. Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung führt das BAZL in Lausanne zudem alle fünf Jahre Rezertifizierungsaudits durch, um festzustellen, ob die sicherheitsrelevanten Prozesse der Flughäfen den ICAO-Vorgaben noch entsprechen.

Der Flugplatz von Lausanne ist nach Genf, Zürich, St. Gallen-Altenrhein, Bern, Sion, Lugano-Agno, Les Eplatures, Samedan, Birrfeld, Ecuvillens, Grenchen und Bressaucourt der dreizehnte Flugplatz in der Schweiz, den das BAZL gemäss den Anforderungen der ICAO zertifiziert hat.

Mit der Zertifizierung des Flugplatzes Lausanne sind nun alle Schweizer Landes- und Regionalflugplätze zertifiziert. Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse wird von den französischen Aufsichtsbehörden zertifiziert, unter Beteiligung des BAZL.

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt

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